Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spreewald Pension Spreeaue
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments und Maisonetten zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Spreewald Pension Spreeaue.
2. Vertragsabschluss sowie Preise und Leistungen
Die Bestätigung der Buchungsbestätigung/Rechnung durch den Quartiergeber und die Bestätigung der Buchungsbestätigung/Rechnung und die Anzahlung des Reisepreises durch den Quartiernehmer führt zu einem verbindlichen Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Dieser Vertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert oder aufgehoben werden.
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in der Buchungsbestätigung/Rechnung nichts anders angegeben ist.
Die vom Quartiergeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung in Verbindung mit der Website www.spreeaue.de.
Gesondert erhebt die Gemeinde Burg einen Kurbeitrag für Personen, die im Kurort Unterkunft nehmen. Dieser ist am Tag der Anreise durch den Vermieter zu kassieren.
3. Rücktritt
Wenn der Quartiernehmer von der verbindlichen Buchung zurücktritt oder die gebuchte Gesamtleistung nicht in Anspruch nimmt, hat der Quartiergeber nach dem Gesetz grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung abzüglich dessen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird.
Maßgeblich für die Höhe der Stornierungskosten ist der Eingang des schriftlich erklärten Rücktritts bei der Spreewald Pension Spreeaue.
Wir berechnen die nachfolgenden Sätze (jeweils vom Eingang der Rücktrittserklärung beim Quartiergeber bis zum Belegungsbeginn in Prozent des Gesamtpreises) für Rücktritt in Bezug auf die Berherbergung in Apartments und Maisonetten:
bis 31. Tag vor Anreise – 20%
bis 21. Tag vor Anreise – 30%
bis 14. Tag vor Anreise – 50%
bis 7. Tag vor Anreise – 60%
ab 6. Tag vor Anreise und bei Nichtanreise – 80%
Für alle weiteren Leistungen (z. B. Boots-, Fahrradverleih, Kahnfahrt):
Bei Rücktritt – unabhängig vom Zeitpunkt – werden 100 % der vereinbarten Leistung berechnet. Eine Erstattung ist ausgeschlossen.
Die Ausleihgebühr für Boote und Fahrräder beinhaltet keine durch den Gebrauch bedingten, selbst oder durch Fremdeinwirkung verursachten Schäden. Für Schäden an Booten und Fahrrädern sowie Ausrüstung haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur zur Einsetzung in den vorherigen Zustand.
Das Recht des Reisenden auf den Nachweis eines geringeren Schadens durch Reiserücktritt im Wege des Gegenbeweises bleibt von diesen Stornierungskosten und -fristen unberührt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Pension Spreeaue. Zuständig ist das Amtsgericht in Cottbus.
Spreewald Pension Spreeaue, Inh. Manfred Urban
Ringchaussee 48, 03096 Burg/Spreewald